Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Zweck

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Bedingungen festgelegt, unter denen THIRIEZ seinen Vertriebskunden (nachfolgend „Käufer” genannt) seine Produkte für den Weiterverkauf im Einzelhandel an Endverbraucher anbietet und verkauft.

Artikel 2 – Geltungsbereich

Jede Bestellung und jeder Verkauf unterliegt diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Käufer vorbehaltlos akzeptiert. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor Dokumenten, die der Käufer möglicherweise übermittelt hat, und haben insbesondere Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers. Jede Abweichung oder gegenteilig lautende Klausel in den genannten Unterlagen des Käufers gilt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens.

Artikel 3 – Bestellung

Artikel 3.1 – Gültigkeit von Angeboten

Mit Ausnahme von besonderen Bedingungen, die im Angebot genannt werden, gelten die Preisnachlässe des Unternehmens THIRIEZ für sechs Monate ab dem Datum des Angebots.

Artikel 3.2 – Bestätigung

Bestellungen, die der Käufer direkt oder über einen unserer Vertriebsmitarbeiter tätigt, sind für THIRIEZ nur dann verbindlich, wenn THIRIEZ sie durch den Versand einer Empfangsbestätigung zusammen mit den AGB per E-Mail (Empfangsbestätigung der Bestellung) akzeptiert. THIRIEZ kann die Annahme einer Bestellung (Bestellbestätigung) von den Informationen, die es über die Finanzlage des Käufers besitzt, abhängig machen – und davon, ob der Käufer eine Kreditversicherung hat. Damit ein Kundenkonto erstellt werden kann, müssen der ersten Bestellung eines neuen Käufers das von THIRIEZ zur Verfügung gestellte und ordnungsgemäß ausgefüllte Kontoeröffnungsformular sowie eine Bankverbindung beigefügt werden. Anderenfalls braucht THIRIEZ die Bestellung nicht zu berücksichtigen.

Artikel 3.3 – Änderung, Stornierung

Für jede Änderung einer Bestellung wird die Zustimmung von THIRIEZ benötigt. THIRIEZ unterbreitet dem Käufer dann ein ergänzendes oder geändertes Angebot mit den neuen oder geänderten Anforderungen und dem Preis für diese Änderungen. Stornierungen von Bestellungen werden erst vorgenommen, nachdem THIRIEZ seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. Nachdem eine Stornierung akzeptiert wurde, wird eine Rechnung über eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Gesamtbetrags (inkl. MwSt.) der Bestellung ausgestellt.

Artikel 3.4 – Preise

Alle Preise sind ohne Umweltabgabe, ohne Mehrwertsteuer, ohne Skonto, ab Werk und zuzüglich Transportkosten angegeben. Abgaben, Steuern, Zoll- und sonstige Gebühren, die eingeführt oder geändert werden, werden von Rechts wegen an den Käufer weitergegeben. Die angegebenen Preise beruhen auf den wirtschaftlichen Bedingungen am Tag der Angebotserstellung. Sie können geändert werden, falls die Selbstkostenpreise zwischen der Bestellung und der Lieferung um mehr als 5 % steigen. Es wird der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. THIRIEZ kann dem Käufer Rabatte/Preisnachlässe anhand von quantitativen oder qualitativen Kriterien gewähren.

Artikel 4 – Lieferung

Artikel 4.1 – Lieferzeit

Die auf dem Bestellschein genannten Lieferzeiten dienen nur zur Information und haben keinen vertraglichen Wert, das heißt, ein Lieferverzug führt nicht zur Stornierung der Bestellung. THIRIEZ haftet nicht für Schäden, die aufgrund dieses Verzugs entstehen. Ändert der Käufer das Lieferdatum einer Bestellung innerhalb von 8 Tagen vor dem ursprünglich geplanten Lieferdatum, so werden Lagerkosten in Höhe von 10 € pro Kubikmeter und pro unteilbarem Monat fällig.

Artikel 4.2 – Fälle von höherer Gewalt

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse – zum Beispiel Streik, Ausfall von Maschinen, Versorgungsschwierigkeiten, Brand usw. – sowie andere außerhalb der Kontrolle von THIRIEZ liegende Ereignisse, die entweder die Produktion oder die Lieferung oder den Transport der in der Bestellung genannten Waren verhindern, werden als Gründe für die Nichtausführbarkeit der Bestellung betrachtet. THIRIEZ informiert den Käufer zu gegebener Zeit über die oben genannten Ereignisse: Der Käufer muss die Mengen, die zum Zeitpunkt des Ereignisses lieferbereit sind, annehmen.
Bei höherer Gewalt oder staatlichem Eingreifen hat unser Unternehmen das Recht, jede Bestellung vollständig oder teilweise aufzulösen oder ihre Ausführung ohne Vorankündigung oder Entschädigung auszusetzen.

Artikel 4.3 – Versand
Der Käufer kann wählen, wie die Lieferung erfolgen soll: entweder durch Versand der Ware an den vereinbarten Lieferort oder durch Bereitstellung im THIRIEZ-Werk. Möchte der Käufer, dass THIRIEZ die Waren an seinen Endkunden liefert, so muss der Käufer THIRIEZ alle Informationen übermitteln, die diese Lieferung möglich machen (insbesondere den Namen und die Lieferadresse des Endkunden).
Der Empfänger trägt das Risiko für den Versand aller Waren, auch wenn diese ohne Versandkosten verkauft werden. Im Falle von Schäden oder Fehlmengen muss der Empfänger auf dem Lieferschein des Transportunternehmens genaue Vorbehalte formulieren und anschließend die festgestellten Mängel binnen 3 Tagen per Einschreiben mit Rückschein an dasselbe Transportunternehmen melden (mit einer Kopie für THIRIEZ). Der Käufer muss seine Endkunden in dem mit ihnen geschlossenen Vertrag über diese Verpflichtung informieren. Wenn THIRIEZ den Transport der Waren nicht übernimmt, haftet THIRIEZ nicht für die Ersatzkosten aufgrund eines Schadens oder Diebstahls während des Transports.
Der Käufer muss sich vergewissern, dass der Lieferort am geplanten Liefertag für große Transportfahrzeuge (Sattelschlepper oder Lkw mit Anhänger) zugänglich ist. Versäumt er dies, haftet das Unternehmen THIRIEZ nicht für die dadurch entstehenden zusätzlichen Transportkosten (erneute Lieferungen); diese werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Garantie

Das Unternehmen THIRIEZ LITERIE ist während der gesamten Dauer der Garantie verpflichtet, ein Produkt, das wegen eines Herstellungs- oder Materialfehlers als mangelhaft anerkannt wird, zu reparieren oder durch ein identisches beziehungsweise gleichwertiges Produkt (der Weiterentwicklung seines Angebots entsprechend) zu ersetzen. Dies gilt vorbehaltlich der im nächsten Punkt genannten Ausschlüsse. Diese Reparatur oder der Ersatz führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantie.

Artikel 5.1 – Garantiebedingungen

THIRIEZ bietet für manche dieser Produkte zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine vertragliche Garantie:

– Für Matratzen (Ausnahme: Gemeinschaftswohneinrichtungen) beträgt die Garantie 5 Jahre. Eine Verlängerung auf 7 Jahre ist bei bestimmten Artikeln möglich, wenn die Matratze zusammen mit einem der in der technischen Beschreibung empfohlenen THIRIEZ-Bettrahmen gekauft wird.

– Feste Bettrahmen und solche mit biegsamen/starren Latten, Bettrahmen mit Federn oder elektrische TPR-Bettrahmen haben 5 Jahre Garantie, wenn die empfohlene Zahl der Füße und die empfohlene Höhe eingehalten werden. – Elektrische Bauteile (Motoren, Fernbedienungen usw.) haben 3 Jahre Garantie. Bei Matratzen ist eine Voraussetzung für diese Garantie, dass die Matratze auf einem in gutem Zustand befindlichen Bettrahmen oder Boxspringbett verwendet wird, der/das nicht älter als zwei Jahre ist (ab dem auf der Rechnung für den Bettrahmen/das Boxspringbett genannten Kaufdatum gerechnet). Von der Garantie sind in keinem Fall Schäden abgedeckt, die durch eine nicht zweckgebundene Nutzung (z. B. Falten der Matratzen; Matratzen liegen auf dem Boden; Matratzen sind in Verbindung mit einem TPR-Bettrahmen nicht zum Entspannen geeignet usw.), durch einen Unfall, durch höhere Gewalt, durch Nachbesserungen oder Veränderungen an den Produkten oder durch die normale Abnutzung der Produkte entstehen. Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Produkte, die mangelhaft gepflegt wurden, verschmutzt sind, Flecken oder Verunreinigungen aufweisen und/oder hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Matratzen dürfen nicht länger als 3 Monate in komprimierter und gerollter Form gelagert werden. Nach diesem Zeitraum haftet THIRIEZ nicht für Probleme, die die Maße oder das Absinken des Schaumstoffs usw. betreffen. Der Matratzenkern hat eine Garantie gegen vorzeitiges Absinken. Die Garantie gilt nicht für den Bezugsstoff, die Griffe und alle Teile, deren einwandfreies Funktionieren von den Nutzungsbedingungen abhängt. Für die Nähte und Reißverschlüsse gilt eine 6-monatige Garantie.

Artikel 5.2 – Toleranz

Die Norm NF EN 1334 gestattet gegenüber den Nennmaßen Ihrer Matratze oder Ihres Bettrahmens eine Toleranz von 2 cm in der Länge und Breite sowie 1 cm bei der Stärke (Beispiel: eine Matratze mit den Maßen 140 × 190 × 24 cm darf in Wirklichkeit die Maße 138 × 188 × 23 cm haben). Das Raumgewicht von Matratzen aus Polyurethan-Schaumstoff wird mit dem Wert der Rohdichte angegeben: Netto ist dieses Raumgewicht geringer als 2 kg und entspricht der Norm NF EN ISO 845.
Die Härteskala in unseren technischen Beschreibungen dient nur zur Information. Der Härtegrad unserer Schaumstoffmatratzen (kpa) erlaubt gemäß der Norm NF EN ISO 3386-1 eine Toleranz von +/- 15 %. Es ist in den ersten Monaten der Benutzung einer Matratze normal, dass sich die Polstermaterialien etwas senken. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Komfort oder die Lebensdauer. Dieser Effekt lässt sich begrenzen, indem man die Gebrauchshinweise befolgt. Die Garantie für die Matratze gilt ab einem nominalen Höhenverlust von 12 Prozent (mit einem Lineal am höchsten Punkt einer gesteppten Fläche gemessen). Alle unsere Bettrahmen bestehen aus Fichte, einer Holzart, die höchstens alle 300 mm Äste von maximal 40 mm Durchmesser besitzt.

Artikel 5.3 – Reklamation

Der Käufer ist verpflichtet, mögliche Reklamationen der Endkunden, denen er die Produkte geliefert hat, entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die Reklamation von Fehlmengen bei der Lieferung von THIRIEZ-Produkten (Matratzen, Bettrahmen, Füße usw.) an den Empfänger (Endkunde oder Käufer) muss gemäß den in Artikel 4-3 genannten Modalitäten binnen 3 Tagen nach der Lieferung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist werden die nachgelieferten Produkte in Rechnung gestellt. Reklamiert ein Endkunde ein THIRIEZ-Produkt, führt der Käufer eine erste Prüfung durch, damit gewährleistet ist, dass für die Reklamation tatsächlich die gesetzliche Gewährleistung oder die vertragliche Garantie von THIRIEZ gilt. Ist dies der Fall, sendet der Käufer schnellstmöglich per E-Mail oder auf anderem Wege das von THIRIEZ bereitgestellte und korrekt ausgefüllte Formular für Kundenservice-Anfragen. Auf dem Formular muss das Kaufdatum angegeben sein. Beizufügen sind außerdem die Originalrechnung bzw. die Originalrechnungen sowie Fotos von dem mangelhaften Produkt, die den festgestellten Mangel belegen. Nach Erhalt und Prüfung dieser Unterlagen teilt THIRIEZ den Käufer per E-Mail mit, ob die Kundenservice-Anfrage akzeptiert oder abgelehnt wird. Für Garantieansprüche kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden, die den vertragswidrigen Mangel belegen (weitere Fotos, Maße, Rechnung für den Bettrahmen usw.).

Artikel 5.4 – Bearbeitung

Bei einer als berechtigt erkannten Reklamation organisiert THIRIEZ mit dem Käufer die Rücknahme der Ware. Die Garantie von THIRIEZ ist auf den Ersatz oder die Reparatur der Ware beschränkt. Jegliche anderen Leistungen oder Entschädigungen (z. B. Schadenersatz) sind ausgeschlossen. Die mangelhaften Produkte müssen in einer geeigneten Verpackung und in sauberem, unverschmutztem Zustand zurückgeschickt werden. Ist THIRIEZ nach der Prüfung des reklamierten Produkts der Ansicht, dass die Garantie nicht gilt, stellt THIRIEZ dem Käufer den Preis für das Ersatzprodukt in Rechnung. Wird dem Garantieanspruch stattgegeben, liefert THIRIEZ dem Käufer ein Ersatzprodukt, das der Käufer gegebenenfalls an seinen Endkunden liefert. Am Ende stellt THIRIEZ das gelieferte Ersatzprodukt in Rechnung, falls der Käufer das reklamierte mangelhaft Produkt nicht zur Prüfung an THIRIEZ zurückgeschickt hat.

Artikel 6 – Rechnungsstellung

Artikel 6.1 – Eigentumsvorbehaltsklausel

Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass die gelieferten Waren dem Eigentumsvorbehalt unterliegen: Bis zur vollständigen Zahlung (Gesetz Nr. 80.335 vom 12. Mai 1980) bleiben die Waren unser alleiniges Eigentum. Der Gefahrübergang erfolgt jedoch bei der Lieferung. Die Übergabe von Wechseln oder sonstigen Wertpapieren, durch die eine Zahlungsverpflichtung entsteht, gilt nicht als Zahlung im Sinne dieser Klausel. Der Käufer hat das Recht, im Rahmen des normalen Betriebs seines Unternehmens und unter den in Artikel 1 genannten Bedingungen die gelieferten Waren weiterzuverkaufen. Er darf sie jedoch weder als Pfand überlassen noch das Eigentum an den Waren als Sicherheit übertragen. Außerdem sind die Waren unpfändbar. Bei einem Weiterverkauf ist der Verkäufer verpflichtet, uns entweder unverzüglich den verbleibenden fälligen Teil des Preises zu zahlen oder uns sofort zu informieren, damit wir gegebenenfalls unser Recht auf die Forderung des Preises gegenüber dem Drittkäufer geltend machen können. Die Erlaubnis zum Weiterverkauf wird unverzüglich und automatisch widerrufen, wenn falls der Käufer seine Zahlungen einstellt oder in Zahlungsverzug kommt.

Artikel 6.2 – Zahlung

Sofern die Parteien nicht schriftlich besondere Bedingungen vereinbart haben, erfolgt die Bezahlung der Waren bar bei Erhalt der Rechnung. Bei der Barzahlung für eine Rechnung ist kein Skonto für vorzeitige Zahlung zulässig. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Nichtbezahlung unserer Rechnungen (es sei denn, es wurde rechtzeitig ein Aufschub beantragt und von uns gewährt) zum Fälligkeitstag zu Folgendem führt:

1. Es werden Vertragszinsen in 3-facher Höhe des gesetzlichen Zinssatzes fällig. Bei einem Zahlungsverzug muss der Käufer Verzugszinsen zahlen, die vom Tag der Fälligkeit der Rechnung bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung berechnet werden. Darüber hinaus wird ihm eine pauschale Inkassogebühr in Höhe von 40 € berechnet (Art. L.441-6).

2. Alle offenen Beträge sind unverzüglich fällig, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsmethode.

3. Im Falle gerichtlicher Schritte ist als Schadenersatz und als Vertragsstrafe eine Entschädigung in Höhe von 15 % der offenen Beträge fällig, zuzüglich der Vertragszinsen und möglichen Gerichtskosten.

4. Wir können alle laufenden Bestellungen stornieren.

Artikel 7 – Bedingungen für den Weiterverkauf im Internet

Die Produkte, die THIRIEZ verkauft, unterscheiden sich entsprechend dem Vertriebskanal, über den der Käufer sie weiterverkaufen will. Deshalb hat THIRIEZ ein Produktsortiment speziell für den Weiterverkauf über das Internet entwickelt. Nur die Produkte aus diesem Sortiment dürfen über das Internet weiterverkauft werden. Somit obliegt es dem Käufer, THIRIEZ seinen Vertriebskanal mitzuteilen und bei Bedarf die entsprechenden Produkte aus dem Sortiment zu bestellen.
Wenn der Käufer die Produkte über das Internet weiterverkauft, verpflichtet er sich zur Erfüllung der Standards gemäß der Internetrichtlinie von THIRIEZ, welche im Anschluss an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen werden kann. Bei Nichterfüllung dieser Standards kann THIRIEZ jede Bestellung des Käufers aussetzen.

Artikel 8 – Geistiges Eigentum

Jegliche Darstellung, vollständige oder teilweise Vervielfältigung einer der Marken von THIRIEZ oder von Dokumenten (vor allem von Fotografien oder Grafiken von THIRIEZ-Produkten) ist ohne schriftliche Genehmigung von THIRIEZ rechtswidrig, ganz gleich, in welcher Form und mit welchem Mittel die Darstellung oder Vervielfältigung erfolgt. Wird die Genehmigung erteilt, darf die Darstellung oder Vervielfältigung nur unter strikter Einhaltung der von THIRIEZ festgelegten Bedingungen erfolgen.
Das heißt, der Käufer darf die Marken, Logos und Bezeichnungen der Produkte von THIRIEZ ausschließlich zum Zweck der Werbung und für den Verkauf dieser Produkte nutzen. Die Nachbildung dieser Elemente muss in jeder Hinsicht mit den durch THIRIEZ übermittelten Elementen übereinstimmen. THIRIEZ kann dem Käufer außerdem Fotografien, Beschreibungen und andere Elemente zum Zweck der Werbung und des Verkaufs der Produkte zur Verfügung stellen. Diese Elemente darf der Käufer nur nutzen, um für die Produkte zu werben und sie zu verkaufen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die mit diesen Elementen verbundenen Rechte am geistigen Eigentum zu achten und diese Elemente ausschließlich für den Verkauf an die Endkunden zu verwenden.

Artikel 9 – Kündigung

Im Falle eines Versäumnisses des Käufers kann das Unternehmen THIRIEZ alle Vereinbarungen und Bestellungen ganz oder teilweise von Rechts wegen kündigen, nachdem es den Käufer per Einschreiben mit Rückschein in Verzug gesetzt hat und das Einschreiben einen (1) Monat lang ohne Wirkung geblieben ist. Im Falle eines schweren Fehlers, der die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unmöglich macht, kann THIRIEZ auch ohne Vorankündigung kündigen, und zwar unbeschadet vom Schadenersatz, den THIRIEZ fordern kann.

Artikel 10 – Gerichtsstand

Als alleiniger Gerichtsstand für jegliche Streitfälle, die zwischen den Parteien im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen entstehen, wird ausdrücklich das Handelsgericht LILLE MÉTROPOLE vereinbart. Dies gilt unabhängig vom Lieferort, der akzeptierten Zahlungsmethode und auch im Falle einer Streitverkündung oder wenn es mehrere Beklagte gibt.